Bei neurologischen Erkrankungen wie bspw. Schlaganfall, Multiple Sklerose oder Schädel-Hirn-Trauma kommt es häufig zu Fußheberschwächen oder Spitzfußproblematiken. Diese Patienten können entweder mit Orthesen oder Funktioneller Elektrostimulation versorgt werden. Der Vorteil der Elektrostimulation liegt darin, dass die Bewegung aktiv erfolgt – durch die eigenen Muskeln des Patienten. Dies funktioniert deshalb, weil lediglich die Verknüpfung defekt ist, nicht aber der Nerv oder Muskel an sich. Durch diese aktive Bewegung ist jeder Schritt mit einem Fußhebersystem Therapie. Außerdem ist eine Kombination mit einem Oberschenkelsystem möglich, welches die Funktion des Knies unterstützt (vermehrte Kniebeugung oder –streckung). Füße, welche in der Standphase Unterstützung benötigen, können je nach Bedarf zusätzlich mit propriozeptiven Einlagen oder Fußorthesen zur Stabilisierung versorgt werden.
Nach erfolgreichem Test kann entschieden werden, ob die Versorgung mit einem Fußhebersystem NESS L100 go (1-Kanal-Stimulator, kein Fußsensor, Fernbedienung oder Oberschenkelmanschette möglich) ausreichend ist, oder ein Fußhebersystem NESS L300 go (2-Kanal-Stimulator, Fußsensor, Fernbedienung und Oberschenkelmanschette nachrüstbar) oder Beinstimulationssystem NESS L300 go plus notwendig ist.
Da diese Systeme nur mithilfe eines Tablets individuell eingestellt werden, sind hier Testphasen, die ggf. auch von den Krankenkassen bezahlt werden, möglich.
 | Verordnungstext: |
1 Fußhebersystem NESS L100 go / NESS L300 go HMV-09.37.04. |
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